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Flughafen-Nachbarn steht keine Gewerbesteuer von Fraport zu
10.03.2010
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Banknoten in einer Schweizer Bank (Archivfoto).
München/Frankfurt . Vom Lärm geplagten Nachbargemeinden des Frankfurter Flughafens steht kein Anteil an der millionenschweren Gewerbesteuer des Flughafenbetreibers Fraport AG zu. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Geklagt hatten 14 Kommunen, auf deren Gebiet Lärmmessstationen stehen, die für die Betriebsgenehmigung des Flughafens nötig sind. Die Kläger hatten auf die Lärmbelastung und die deswegen nötigen Investitionen verwiesen.

Der BFH entschied, dass die Messstationen zwar Betriebsstätten des Flughafens seien. Dort seien aber keine Mitarbeiter beschäftigt, nach deren Entgelten eine Verteilung der Gewerbesteuer erfolgen könnte.

Zum anderen bedeute die Verbindung der Messstationen per Datenkabel zum Flughafen nicht, dass diese Betriebsstätten zu mehreren Gemeinden gehörten. Die Fraport zahlt ihre Gewerbesteuer-Millionen an Frankfurt und die Stadt Rüsselsheim, auf deren Gemarkung die Startbahn West verläuft.

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