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Hessen lockert Rauchverbot
03.03.2010
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RauchverbotRauchverbot
Wiesbaden. In den kleinen Kneipen in Hessen darf wieder geraucht werden. Der Landtag hat am Mittwoch in Wiesbaden mit den Stimmen von CDU und FDP eine entsprechende Änderung des Nichtraucher-Schutzgesetzes gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet.

Außerdem debattierten die Abgeordneten über die neue Mittelstufenschulen, die Haupt- und Realschulen unter einem Dach vereinen sollen. Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) teilte mit, dass Hessen auf Bitten des Bundesfinanzministeriums umfangreiche Daten von möglichen Steuersündern mit Auslandsvermögen prüft.

Lockerungen beim Nichtraucherschutz

Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht Lockerungen vom Rauchverbot nicht nur in Einraumkneipen, sondern auch für Diskotheken, Tanzlokale, Spielkasinos und geschlossene Gesellschaften vor.

Ein Grünen-Entwurf mit einem strikten Rauchverbot fand keine Mehrheit. CDU und FDP werteten ihre Regelung als fairen Ausgleich der Interessen von Rauchern und Nichtrauchern. Die Oppositionsparteien sahen das Ziel eines umfassenden Nichtraucherschutzes verfehlt.

Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) versicherte, die Erfolgsgeschichte des Nichtraucherschutzgesetzes bleibe gesichert. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch betonte, seine Partei habe sich für das «Kulturgut Einraumkneipe» eingesetzt.

Wer ein Bier trinken und dazu eine Zigarette rauchen wolle, könne das künftig. Aus Sicht des CDU-Abgeordneten Ralf-Norberg Bartelt erfüllt die neue Regelung auch die Forderung nach einem Schutz vor Passivrauchen.

Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche warf CDU und FDP vor, sie schafften ohne Not den Nichtraucherschutz ab. Die FDP sei der Lobby der Zigarettenindustrie und Gastronomie gefolgt. Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Thomas Spies verfehlt das neue Gesetz das wesentliche Ziel: «Es geht darum, dass Menschen, die keinen Rauch einatmen wollen, das auch nicht müssen.»

Der Linken-Abgeordnete Manfred Schaus warf die Frage auf, wieso Rauchen in Spielkasinos und geschlossenen Gesellschaften erlaubt werde. Geschlossene Gesellschaften seien meist Familienfeiern, bei denen oft Kinder mitfeierten.

Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßte die Novelle, die «endlich Rechtssicherheit» schaffe. Sie komme «insbesondere den kleinen getränkegeprägten Betrieben zu Gute, welche besonders unter dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz gelitten haben», sagte der Präsident des Verbandes in Hessen, Rainhard Schreek, laut Mitteilung. «Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis zur Freiheit des mündigen Bürgers.»

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