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Gericht: Neue Kampfsportart MMA darf nicht verboten werden
10.07.2011
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Kämpfer in den "Mixed Martial Arts"Kämpfer in den "Mixed Martial Arts"
Gießen. Der spezielle Kampfsport MMA darf nicht ohne weiteres verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen in einem Beschluss.

Nach Auffassung der Richter verstößt der "Mixed Martial Arts" genannte Sport nicht gegen die Menschenwürde, da nach den Regeln der Unterlegene den Kampf jederzeit durch Abklopfen beenden könne (Az.: 4 L 444/11).

Das Gericht hob damit das Verbot einer Veranstaltung auf, bei der MMA-Kämpfe zugelassen sein sollten.

Bei MMA bedienen sich die Teilnehmer unter anderem sowohl der Schlag- und Tritttechniken des Boxens, Kickboxens als auch der Bodenkampftechniken wie beim Brazilian Jiu-Jitsu, Ringen und Judo.

Die Behörden kritisierten, diese Kampfsportart drohe bei den Zuschauern Hemmschwellen abzubauen. Außerdem sei sie wegen ihrer Brutalität und Nähe zu realen Kampfhandlungen nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht.

Zwar bestehe ein erhöhtes Gewaltpotenzial. Allerdings folge die Kampfsportart festen Regeln, wonach neben den Kämpfern auch der Ringrichter, der Ringarzt und der Trainer den Kampf jederzeit beenden könne.


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